Auszeichnungen - Verkehrswacht Wolfsburg e.V.

Verkehrswacht Wolfsburg e.V.
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Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer
Sie fahren schon seit vielen Jahren unfallfrei und möchten dafür geehrt werden?

Lesen Sie sich bitte die folgenden Dokumente durch. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Auszeichnung?
Dann senden Sie uns bitte den entsprechenden Antrag mit der Anlage ausgefüllt zu. Den Einsendeschluss geben wir Ihnen hier noch zeitnah bekannt.

Die Auszeichnung findet während der Jahresmitgliederversammlung statt.

Dokumente:



Seit über 50 Jahren zeichnet die DVW bewährte Kraftfahrer als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr aus. Eine Auszeichnung können alle Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit erhalten.

Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben Anerkennung auch Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein". Die Auszeichnungen werden von den örtlichen Verkehrswachten vorgenommen. Dort erhalten interessierte Kraftfahrer weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen.

Lassen Sie sich auszeichnen!

Sie sind ein erfahrener Fahrer und fahren seit vielen Jahren unfallfrei? Sie haben keine Eintragung im Verkehrszentralregister? Dann lassen Sie sich dafür auszeichnen und seien Sie ein Vorbild für andere Verkehrsteilnehmer!

Die Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“ gibt es in den folgenden Stufen:
Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
Silber für 20 Jahre Fahrzeit
Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
Gold für 30 Jahre Fahrzeit
Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und
Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragstellerweder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein, noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister geführt hat (ab 60 Euro), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein. Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.

(Quelle: www.deutsche-verkehrswacht.de)
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